Glücksspielaufsichtsbehörde

Hier finden Sie weitere Informationen über die Erlaubnis der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörde

Lotterien

Die Hessische Lotterieverwaltung im Hessischen Ministerium der Finanzen, Friedrich-Ebert-Allee 8, 65185 Wiesbaden verfügt über eine Erlaubnis der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörde: Land Hessen – Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Friedrich-Ebert-Allee 12, 65185 Wiesbaden, unter deren Aufsicht die Hessische Lotterieverwaltung steht, zur Veranstaltung der staatlich veranstalteten Lotterien, insbesondere die Lotterien LOTTO 6aus49, Spiel 77, Super 6, Eurojackpot, Keno, Plus 5, Toto, Sofortlotterien, Online-Games, Genau, Doppelte Sieben. Die Erlaubnis ist gültig bis zum 31.12.2028. Die LOTTO Hessen GmbH führt diese gemäß § 4 Abs. 5 HGlüG durch. Der direkte Aufruf der Internetdomain der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörde erfolgt über den folgenden Link: https://innen.hessen.de/

Die LOTTO Hessen GmbH, Rosenstr. 5 - 9, 65189 Wiesbaden, verfügt über eine Erlaubnis der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörde: Land Hessen – Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Friedrich-Ebert-Allee 12, 65185 Wiesbaden, unter deren Aufsicht LOTTO Hessen steht, zur Veranstaltung der Lotterien GlücksSpirale und Sieger-Chance. Die Erlaubnis ist gültig bis zum 31.12.2028. Der direkte Aufruf der Internetdomain der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörde erfolgt über den folgenden Link: https://innen.hessen.de/

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